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Preise in EUR |
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| 1 Tag |
Mo. - Fr. / 24 Stunden |
69,00 |
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| 1 Wochenende |
Fr.. 10.00 - Mo. 10.00 Uhr |
179,00 |
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| Mo.Ab 11Uhr bis Do.19Uhr |
4Tag aber nur 3 Tagebezahlen |
207,00 |
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| Sonderangebot |
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2Stunden
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Mo,ab 9;00Uhr bis Do.18:00 Uhr möglich |
28,00 |
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| Helm |
einmalige Leihgebühr mit Sturmhaube |
5,00 |
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| Kaution |
in bar bei Übernahme |
150,00 |
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für Interessenten hier die Mietbedingungen:
Mietbedingungen
Bitte lesen Sie die Bedingungen genau durch
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1.1 Der Mieter muss bei Vertragsabschluß einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
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1.2 Für das Führen eines Quad wird ein gültiger PKW- Führerschein benötigt, den Sie schon länger als 2 Jahre besitzen müssen. Dieser ist bei Vertragsabschluss dem Vermieter vorzulegen. 1.3 Der Fahrer muss absolut nüchtern sein. Fahrten unter Alkohol / Drogeneinfluss erlauben wir nicht. 2. Der Mietpreis und die Kaution für die Dauer der Mietzeit ist in bar bei Mietbeginn zu bezahlen.
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2.1 Alle Preise sind in Euro angegeben und beinhalten die gesetzliche MwSt.
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3 Mietvoraussetzungen 3.1 Mindestalter : 20 Jahre, der Mieter muss den Autoführerschein mindestens schon 2 Jahre besitzen 3.2 Führerscheinklasse : Autoführerschein Klasse 3 ( B ) 3.3 normale physische Verfassung, nüchtern 3.4 Max. Gewicht : unsere Quads halten viel aus, aber bei 200 kg ist halt Schluss 4.1 Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden am Fahrzeug in vollem Umfang und hat im Schadenfall den Vermieter sofort davon in Kenntnis zu setzen. Im Schadenfall wird die Kaution bis zur Klärung der Schadensumme einbehalten. Sollten die Reparaturkosten die Kautionssumme übersteigen, so muss der Mieter trotzdem die volle Schadenshöhe innerhalb einer Woche begleichen. Dies betrifft auch Schäden an der Bereifung, den Spiegeln sowie auch an der Beleuchtungsanlage. 4.2 Dauert die Reparatur eines beschädigten Fahrzeuges länger als einen Werktag behalten wir uns vor eine Ausfallentschädigung in Höhe von € 50.- für jeden weiteren Ausfalltag (Reparaturzeit) in Rechnung zu stellen. ( Natürlich nur bei selbstverschuldetem oder mutwilligen Beschädigung des Mietfahrzeuges ) 4.3 Der Mieter verpflichtet sich das angemietete Fahrzeug schonend, sach- und fachgerecht zu behandeln. Den Motor im kalten Zustand nicht voll zu belasten. Ausserdem wird das sogenannte Driften und permanente Vollbremsungen ausdrücklich untersagt und führt auch ohne schriftlichen Beweis durch den Vermieter oder durch Zeugen zur Einbehaltung der Mietkaution 5. Der Mieter hat sich an die Strassenverkehrsordnung zu halten. Für Zuwiderhandlungen und eventuelle Strafverfolgung haftet der Mieter. Ebenso haftet der Mieter für durch ihn verursachte Flur- und Landschaftsschäden. 6. Dem Mieter ist es untersagt an Rennveranstaltungen mit dem Mietfahrzeug teilzunehmen. Das Befahren von Vereins- oder Crossbahnen wird nicht gestattet. Ebenso dürfen keine geschützten Gebiete befahren werden (z.B. Natur- oder Wasserschutzgebiete). Des weiteren dürfen die Fahrzeuge ohne ausdrücklicher Einwilligung des Vermieters nicht in Kiesgruben o.ä. gefahren werden. 6.1 Auslandsfahrten sind erlaubt, erfordern aber die Zustimmung des Vermieters 7. Die Weitervermietung oder Weitergabe des Mietfahrzeuges an Dritte ist nicht gestattet! Möchten Sie ein Fahrzeug zu zweit mieten um Kosten zu sparen, so sind alle 2 Fahrzeugführer in den Vermietvertrag einzutragen. 8. Für das Fahren mit einem Quad besteht Schutzhelmpflicht. Sollten Sie keinen eigenen Helm besitzen, können Sie einen von uns für eine geringe Leihgebühr ausleihen. 9. Die Fahrzeuge werden in technisch einwandfreien, sauberen Zustand an den Mieter übergeben. Die Mietfahrzeuge sind in diesem Zustand wieder abzugeben. Sollte das Fahrzeug sehr stark verunreinigt zurückgegeben werden, so dass eine sofortige Weitervermietung aus diesem Grunde nicht erfolgen kann, wird für eine Nachreinigung eine Gebühr in Höhe von € 15.- erhoben. 10. Die Fahrzeuge müssen zum vereinbarten Abgabetermin übergeben werden. Bei Überschreitung des Abgabetermins wird jede weitere angefangene 1/4 Stunde mit 7,50 Euro berechnet. Jedoch maximal der volle Tagesmietpreis pro Kalendertag. 10.1 Wird das Mietfahrzeug vor dem vereinbarten Termin zurück gegeben, hat der Mieter keinen Anspruch auf die bereits teilweise oder gesamte Erstattung der Mietzahlung. 10.2 Vorbestellungen des Mieters, ob mündliche oder auch fernmündliche, sind verbindlich. Das Fahrzeug braucht jedoch vom Vermieter nicht länger als eine Stunde nach dem vereinbarten Fahrantritt bereitgehalten werden. Es ist der vollständige Mietpreis zu entrichten. 11. Bei Diebstahl haftet der Mieter in vollem Umfang, soweit der Schaden nicht durch die Versicherung abgedeckt wird. Abgestellte Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert werden 12. Bei Unfällen aller Art ist der Vermieter umgehend davon zu unterrichten. Verunfallte Mietfahrzeuge werden durch den Vermieter geborgen und zum Standort zurück gebracht. Hierfür berechnen wir dem Mieter pauschal 50,- Euro wenn er Schuld am Unfall hat. Bei Fremdverschulden hat der Mieter selbstverständlich keine Kosten für die Fahrzeugbergung zu tragen. 13. Bei Verlust des Fahrzeugscheines / Fahrzeugschlüssel hat der Mieter die Kosten der Neubeschaffung zu tragen. 13.1 Bei Verlust des Leihhelmes ist eine Summe von 80,- Euro zu bezahlen 13.2 Bei Verlust der sogenannten Sturmhaube ist eine Summe von 5,- Euro zu bezahlen, ausser die Haube wurde käuflich erworben. 14. Für die Fahrzeuge besteht Haftpflicht. Vollkaskoschutz besteht nicht! Der Vermieter haftet nicht für Personenschäden des Mieters. Eine Anmietung erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des Mieters! 15. Der Mieter versichert, dass er finanziell in der Lage ist für durch ihn verursachte Schäden umgehend und in voller Höhe aufzukommen! 16. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen, das Fahrzeug in Besitz zu nehmen wenn der Mieter eine Vertragsverletzung begeht, oder wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Unzuverlässigkeit des Mieters herausstellt. Der Vermieter kann ein Vertragsangebot auch ohne Angaben von Gründen ablehnen. 17. Die Anerkennung dieser Mietbedingungen ist zwingende Grundlage für das Zustandekommen eines gültigen Mietvertrages.
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 Kundengruppe:Gast
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